Ein "muss" für alle Gewerbetreibenden!
Der Umgang mit Elektrogeräten und Strom im Allgemeinen birgt viele Gefahren. Steckdosen, Kabel, Lampen und elektrische Leitungen sind vor allem für Kinder eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Doch auch wir Erwachsenen unterschätzen häufig die Gefahr, die das Anbringen einer Wandlampe oder marode Mehrfachstecker mit sich bringen. Lassen Sie sich darum schnellstmöglich von einem Innungsfachbetrieb des Elektrohandwerks beraten. Der E-CHECK kann Ihnen helfen, Ihr Zuhause sicherer zu machen.
Ein E-CHECK ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entstehen kann. Fehler in der Elektroinstallation können Überspannung oder Kurzschluss verursachen und nicht nur teure Schäden auslösen, sondern auch lebensgefährliche Folgen für Menschen und Haustiere haben – zum Beispiel durch einen Brandfall.
Die Richtlinie für den E-CHECK gilt für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z. B. nach VDE 0105 Teil 100 an elektrischen Anlagen von
• Wohnungen und Wohngebäuden,
• Nebengebäuden wie Garagen, Schuppen, Stallungen usw.,
• Gebäuden, die gewerblich genutzt werden,
• Industrieanlagen,
• Öffentlichen Einrichtungen.
Sie gilt auch für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z. B. nach VDE 0702, an elektrischen Betriebs- mitteln von elektrischen Geräten, die in Haushalt, Industrie, öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbe genutzt werden.
Für die wiederkehrende Prüfung bestimmter elektrischer Anlagen können zusätzliche Anforderungen in gesetzlichen
Verordnungen oder Vorschriften festgelegt sein, die zu beachten sind, z. B.
1. Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 oder GUV-V A2
2. für die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen
Anlagen von prüfpflichtigen (nach Baurecht, nach Versicherungsvertrag) oder überwachungsbedürftigen
Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Richtlinie und die darin enthaltenen Festlegungen
stehen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik.
Bei der wiederkehrenden Prüfung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen in der zum
Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel gültigen Fassung